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Fachkraft zur Mitarbeit
Praxisnahe Weiterbildung zur Fachkraft zur Mitarbeit – strukturiert, verlässlich und abgestimmt auf Ihre Kita
Zeit & Planungssicherheit
Sparen Sie Zeit und Aufwand: Unsere Gesamtlösung ersetzt eine mühsame Suche nach Einzel-Fortbildungen – alles Wichtige ist bereits enthalten und aufeinander abgestimmt.
Garantierte Durchführung
Die Weiterbildung findet garantiert statt. Kein Ausfall durch Krankheit, keine Mindestteilnehmerzahl – Sie können sicher planen.
Warum unser Weiterbildung?
Fundiertes Grundwissen
Wir schaffen die Grundlagen für Ihre kompetente Mitarbeit im pädagogischen Alltag.
Hybrid-Konzept
Präsenz & Online sinnvoll kombiniert.
Multiprofessionelle Teams stärken
Jeder beruflicher Hintergrund kann ein Gewinn sein!
Der Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen stellt viele Träger vor große Herausforderungen. Um diesem Bedarf zu begegnen, eröffnet der Gesetzgeber mit § 25b HKJGB eine klare und rechtlich geregelte Möglichkeit: den qualifizierten Quereinstieg zur Mitarbeit in der Kita.
Diese Option richtet sich an Menschen mit vielfältigen beruflichen Hintergründen, die ihre Erfahrungen und Kompetenzen verantwortungsvoll in die pädagogische Arbeit einbringen möchten. Gerade durch ihre individuelle Biografie können sie multiprofessionelle Teams sinnvoll ergänzen.
Damit die pädagogische Qualität gewahrt bleibt und der Bildungsauftrag erfüllt werden kann, ist eine fundierte und strukturierte Weiterbildung unerlässlich. Unsere Weiterbildung zur Fachkraft zur Mitarbeit stellt sicher, dass Quereinsteigende das notwendige Fachwissen erhalten, um Kinder professionell zu begleiten und ihren Entwicklungsprozess kompetent zu unterstützen.
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme an der Weiterbildung zur Fachkraft zur Mitarbeit ist gesetzlich geregelt und nicht privat buchbar.
Sie ist kein privat organisierbares Weiterbildungsangebot, sondern ein formal gebundener Qualifizierungsweg, der in enger Abstimmung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt.
Gesetzlicher Rahmen
§ 25b Abs. 3 Nr. 8 HKJGB
Die Teilnahme ist nur nach Antragstellung durch den Träger und Genehmigung durch das zuständige Jugendamt möglich. Die Weiterbildung ist gesetzlich geregelt – eine private Buchung ist nicht vorgesehen.
Pädagogischer Bezug zur Kita
Bezug zum Konzept der Einrichtung
Die teilnehmende Person muss inhaltlich zum Profil und Konzept der Kindertageseinrichtung passen. Dies wird im Antragsprozess durch den Träger dargestellt.
Beruflicher Hintergrund
Abgeschlossene Ausbildung auf DQR-Niveau 4
Vorausgesetzt wird ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung, die dem DQR-Niveau 4 entspricht. Alternativ kann ein Kompetenzprofil beim Ministerium eingereicht werden.
Gesundheit & Zuverlässigkeit
Eignung & Nachweise
Erforderlich sind u. a. ein Nachweis über die Masernschutzimpfung, ein aktuelles Führungszeugnis ohne Eintragung und ein Vertrag mit einer Kinderbetreuungseinrichtung.
Sprachliche Voraussetzungen
Sprachkenntnisse
Die teilnehmende Person muss über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen, um aktiv an der Qualifizierung teilnehmen zu können.
Zustimmung des Antrags
Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Der Antrag muss vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe genehmigt sein, bevor die teilnehmende Person mit der Weiterbildung startet. Das Genehmigungsdatum ist entscheidend.
Kein DQR 4 - Kompetenzprofil
Kompetenzprofil bei fehlendem DQR 4
Liegt kein Abschluss auf DQR-Niveau 4 vor, kann ein pädagogisches Kompetenzprofil als Grundlage dienen. Der Träger/Die Kita wendet sich dazu vor der Antragstellung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.
Das Ministerium prüft jeden Fall individuell – es handelt sich stets um eine Einzelfallentscheidung.